Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

a. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer- und Serviceverträgen, die wir mit unseren Kunden abschließen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden. Diese gelten für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

§ 2. Angebote

a. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.
b. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten seitens des Kunden. Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnung) verbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten sowie auf der Internetseite, etc. enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise, Lieferumfang und dergleichen sind nur dann verbindlich, wenn dieses schriftlich vereinbart wurde.
c. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht unseren Geschäftsbedingungen entsprechen.

§3. Angebote, Preise, Vertragsabschluss

a. Sämtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Diese Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann.
b. Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, aber erbracht wurden, werden gesondert berechnet.
c. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise anzugleichen.
d. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere (Außendienst-) Mitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.
e. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen dennoch zustande.
f. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Übertragungsfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
g. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

§4. Widerrufsrecht

a. Nur als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:

PC-DOC Computer + Netzwerktechnik

Breckner Andreas
Langenzenner Str. 23a
91074 Herzogenaurach

Mobile: 0175-8894986

Tel: 09132-7544836
Fax: 09132-7544837
E-Mail: a.breckner@pc-doc-erh.de

b. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die bereits empfangenen Zahlungen erstattet. Können Sie uns die empfangene Ware nur in verschlechtertem Zustand, nur teilweise oder nicht zurückgeben, müssen Sie uns Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Ware gilt dies nicht, wenn deren Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware zwar in Gebrauch nehmen aber alles andere unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für uns mit dem Empfang der Ware.
c. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. (z.B. Geräte die nach Kundenwunsch zusammengesetzt wurden)
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

§5. Zahlungsbedingungen

a. Zahlungen sind unverzüglich ohne jeden Abzug in bar zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Verzug tritt spätestens nach 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ein.
b. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. (Inkasso)
c. Lieferung und Übersendung von Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
d. Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen ab Fälligkeit sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens vorbehalten. Die Mahngebühren gelten in der ausgewiesenen Höhe als akzeptiert. Die erste Mahnung gilt als ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung. Des weitern sind wir berechtigt, alle Lieferungen und Bestellungen bei Zahlungszielüberschreitung bis zur vollständigen Befriedigung unserer Forderungen auszusetzen.
e. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns werden Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitgehend gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von 2 Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Bei erkennbarer Nichtzahlung sind wir berechtigt alle Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, einzubehalten bis die Ware selbst oder unsere anderweitigen Forderungen erfüllt wurden.

§5. Eigentumsvorbehalt

a. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware vom Käufer weiterveräußert wurde (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
b. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§947,948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß der entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene, vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
c. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht.
d. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Rückscheck bzw. Rücklastschrift ein.
e. Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

§6. Gewährleistung

a. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von PC-DOC, Computer+ Netzwerktechnik müssen unverzüglich, oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
b. Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstehen. Hat der Kunde uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorgelegen hat oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat. Die Geltung des §§ 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
c. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln.
d. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt PC-DOC, Computer+ Netzwerktechnik, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins/Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an obige Anschrift, in Originalverpackung zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
PC-DOC, Computer+ Netzwerktechnik übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch uns nicht übernommen.

$7. Haftung

a. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und Verstößen aus unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.
b. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
c. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung.
d. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
e. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung.
f. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das zweifache des Auftragswertes, höchstens EURO 2.500,– begrenzt.

§8. Rechtsgrundlage, Gerichtsstand

a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Erlangen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
c. Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt.